Faujdar

Faujdār, auch fawjdār geschrieben, bezeichnete im Mogulreich seit den Reformen des Todar Mal einen Verwaltungsbeamten der zweiten Ebene, der üblicherweise einen Sarkar genannten Bezirk kontrollierte. Seine Aufgaben waren primär polizeiliche, dabei war er auch Truppenführer. Weiterhin war er Richter in Strafsachen. Nachgeordnet war der Thānādār.[1]

Im Grenzgebiet von Bengalen bezog sich der Titel meist auf einen rein militärischen Posten. Dort war es den Amtsinhabern aber auch möglich, sich durch Beteiligung am Warenexport zu bereichern, da sie die nötige „Überzeugungskraft“ hatten, um Einkaufspreise zu drücken.[2] Zur Kolonialzeit bedeutete der Titel dann oft einen Polizeioffizier auf Distriktebene oder eingeborenen Strafrichter unterer Ebene.

  1. Wilson, H. H.; Glossary of judicial and revenue terms …; London 1855
  2. J. F. Richards; Mughal State Finance and the Premodern World Economy Comparative Studies in Society and History, Vol. 23, No. 2 (Apr., 1981), S. 307

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